Befreiung von Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension vom Pensionssicherungsbeitrag

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag will, dass Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr zahlen müssen, um die Belastung niedriger Pensionen zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXIV 04.11.2009
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert, dass Beamtenpensionen bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension von dem Pensionssicherungsbeitrag befreit werden.
  • Begründet wird die Forderung mit der Ungerechtigkeit, dass niedrige Pensionen derzeit stärker belastet sind als höhere Pensionen.

Eingebracht von

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