Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag will, dass Beamtenpensionen bis zur ASVG‑Höchstpension keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr zahlen müssen, um die Belastung niedriger Pensionen zu reduzieren.einfache Mehrheit XXIV 04.11.2009
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Antrag fordert, dass Beamtenpensionen bis zur Höhe der ASVG‑Höchstpension von dem Pensionssicherungsbeitrag befreit werden.
- Begründet wird die Forderung mit der Ungerechtigkeit, dass niedrige Pensionen derzeit stärker belastet sind als höhere Pensionen.
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