Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kfz‑Versicherungssteuer auf den Kraftstoffverbrauch

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge ab 2010 nicht mehr nach Motorleistung, sondern nach durchschnittlichem Kraftstoffverbrauch zu berechnen, um umweltfreundlichere Fahrzeuge zu fördern.
einfache Mehrheit XXIV 22.01.2009
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Derzeit wird die Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge anhand der Motorleistung in Kilowatt berechnet.
  • Die aktuelle Bemessungsgrundlage führt zu einer Fehlbewertung, weil leistungsschwache Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch geringere Steuern zahlen als leistungsstarke, sparsame Fahrzeuge.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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