Gleichstellung von LehrerInnen an Hörbehinderteninstituten bundesweit

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Lehrkräfte an Hörbehinderteninstituten in Salzburg künftig dieselben Ernennungskriterien erhalten wie ihre Kolleg*innen in Wien, Linz und Graz.
einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Gliedstaat
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Lehrkräfte am Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg werden derzeit bei der Einstufung in die Verwendungsgruppe L1 benachteiligt.
  • Die aktuellen Ernennungserfordernisse gelten nur für Lehrkräfte an Pflichtschulen, die mit Blinden‑ und Hörgeschädigteneinrichtungen in Wien, Linz und Graz verbunden sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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