Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Lehrkräfte an Hörbehinderteninstituten in Salzburg künftig dieselben Ernennungskriterien erhalten wie ihre Kolleg*innen in Wien, Linz und Graz.einfache Mehrheit XXIV 10.04.2013
Entschließung
Gliedstaat
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Lehrkräfte am Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg werden derzeit bei der Einstufung in die Verwendungsgruppe L1 benachteiligt.
- Die aktuellen Ernennungserfordernisse gelten nur für Lehrkräfte an Pflichtschulen, die mit Blinden‑ und Hörgeschädigteneinrichtungen in Wien, Linz und Graz verbunden sind.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.