Legalisierung von Kunstflug für Hänge‑ und Paragleiter

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorlegt, die das Kunstfliegen mit Hänge‑ und Paragleitern erlaubt. Aktuell ist Kunstflug unter 500 m über bewohnten Gebieten verboten und die Geräte besitzen keine Zulassung. Ziel ist, den Sport in Österreich zu ermöglichen und Ausbildung sowie Versicherungen zu erleichtern.
einfache Mehrheit XXIV 17.03.2010
Entschließung
Sport
Luftverkehr
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Der aktuelle Rechtsrahmen verbietet Kunstflug unter 500 m über bewohnten Gebieten, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
  • Hänge‑ und Paragleiter besitzen derzeit keine offizielle Zulassung für Kunstflug, sodass die Ausübung praktisch unmöglich ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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