Korrektur der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfe
abgestimmt am 09.07.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert das AMS auf, bei der Notstandshilfe nur dann Einkommen von Mitbewohner*innen zu berücksichtigen, wenn ein Unterhaltsanspruch oder tatsächliche finanzielle Unterstützung nachgewiesen ist, und schlägt dafür präzisere Fragen im Antragsformular vor.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Entschließung
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Das AMS rechnet das Einkommen von Personen aus einer gemeinsamen Wohnung pauschal auf die Notstandshilfe an, obwohl der VwGH nur bei nachweislichem Unterhaltsanspruch oder tatsächlicher Unterhaltsleistung ein solches Einkommen berücksichtigt.
Die aktuelle Frage im Antragsformular nach "Lebensgemeinschaft" ist für Antragsteller*innen unklar und führt zu falschen Angaben, weil sie nicht wissen, ob wirtschaftliche oder nur wohn- bzw. geschlechtliche Gemeinschaft gemeint ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.