Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Österreich seine bestehenden Anbauverbote für die gentechnisch veränderten Maislinien MON 810 und T 25 beibehält, weil die Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist und das Vorsorgeprinzip verletzt würde. Er verlangt von der Bundesregierung, alle rechtlichen Mittel bis zum EuGH zu nutzen und auf EU‑Ebene gegen die Zulassung von GVO zu stimmen.einfache Mehrheit XXIV 13.06.2012
Entschließung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die österreichischen Gentechnik‑Anbauverbote für MON 810 und T 25 sollen beibehalten werden, weil die Sicherheitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist.
- Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden und Forschungsergebnisse der Mitgliedstaaten gleichwertig zu berücksichtigen.
Eingebracht von
Reden
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