Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Abschaffung der 45,60‑Euro‑Gebühr bei der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung, weil sie vor allem Menschen mit Behinderungen unverhältnismäßig belastet.einfache Mehrheit XXIV 30.06.2009
Entschließung
Steuerwesen
Straßenverkehr
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Derzeit muss für die Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung eine Gebühr von 45,60 € bezahlt werden.
- Die Gebühr belastet vor allem Menschen mit Behinderungen, die häufige ärztliche Untersuchungen benötigen und deshalb öfter verlängern müssen.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.