Einheitliche gesetzliche Regelung für Straßenaufsichtsorgane

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für Straßenaufsichtsorgane, die Berufsbild, Qualifikationen, Ausbildung, Tätigkeiten und Entlassungsgründe klar definiert.
einfache Mehrheit XXIV 01.06.2010
Entschließung
Bildung
Straßenverkehr
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Begriff des Straßenaufsichtsorgans wird in verschiedenen Gesetzen (Kraftfahrgesetz, Führerscheingesetz, Tiertransportgesetz) verwendet, jedoch fehlt eine einheitliche Definition.
  • Nur § 97 der Straßenverkehrsordnung definiert das Straßenaufsichtsorgan vage, sodass keine klaren Vorgaben zu Ausbildung, Anforderungen oder Entlassungsgründen bestehen.

Eingebracht von

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