Kennzeichnungspflicht für tierische Lebensmittel aus gentechnisch gefütterten Tieren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier künftig gekennzeichnet werden müssen, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Er verlangt von der EU‑Kommission eine Anpassung der Verordnung 1829/2003 und schlägt Maßnahmen zur Förderung gentechnikfreier Futtermittel in Österreich vor.
einfache Mehrheit XXIV 31.01.2012
Entschließung
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt, dass Fleisch, Milch und Eier gekennzeichnet werden müssen, wenn die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden.
  • Er fordert die EU‑Kommission auf, die Verordnung 1829/2003 dahingehend zu ändern, dass auch tierische Erzeugnisse von der Kennzeichnungspflicht erfasst werden.

Eingebracht von

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