Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz für Kinderbetreuung, das Mindeststandards, einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze ab dem ersten Lebensjahr und einheitliche Ausbildungswege festlegt, während die Ausführung weiterhin bei den Ländern bleibt.einfache Mehrheit XXIV 06.06.2013
Entschließung
Familie
Gliedstaat
Verfassung
Schwerpunkte
- Der Bund soll die Grundsatzkompetenz für das Kinderbetreuungswesen erhalten, während die Ausführung weiterhin bei den Ländern bleibt.
- Ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz soll einen österreichweiten Bildungsplan und Mindeststandards für pädagogische Qualität festlegen.
Eingebracht von
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