Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine Ausweitung der Prüfungsbefugnisse des Rechnungshofs. Er soll Unternehmen mit mindestens 25 % staatlicher Beteiligung, Gemeinden unter 20 000 Einwohnern, EU‑Direktförderungen und bestimmte Bundesfinanzmaßnahmen prüfen können.einfache Mehrheit XXIV 17.11.2010
Entschließung
Verfassung
Europäische Union
Haushaltskontrolle
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
- Der Rechnungshof soll bereits Unternehmen prüfen können, bei denen die öffentliche Hand mindestens 25 % beteiligt ist – statt der bisherigen Schwelle von 50 %.
- Die Prüfungsbefugnis soll auf Finanzmittel ausgeweitet werden, die im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes und des Finanzmarktstabilitätsgesetzes eingesetzt werden.
Eingebracht von
Reden
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