Neuregelung des Dienst‑ und Besoldungsrechts für öffentlich Bedienstete

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundeskanzler auf, ein Gesetz vorzulegen, das das Dienst‑ und Besoldungsrecht aller öffentlich Bediensteten vereinheitlicht und damit die bisherigen drei Rechtsformen (Beamte, alte und neue Vertragsbedienstete) zusammenführt.
einfache Mehrheit XXIV 01.12.2011
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Ein neues einheitliches Dienst‑ und Besoldungsrecht soll für alle öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und Gemeinden gelten.
  • Die bisherigen Ernennungs‑ und Planstellen‑Erfordernisse nach § 3 VBG bleiben erhalten, jedoch wird die Besetzung künftig stärker an den tatsächlichen Qualifikationen der Bewerber ausgerichtet.

Eingebracht von

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