Abgabe von geretteten Banken an den Familienlastenausgleichsfonds

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Banken, die staatliche Rettungsgelder erhalten haben, mindestens 4 % ihres aufgenommenen Kapitals an den Familienlastenausgleichsfonds zahlen, um Familien direkt zu unterstützen.
einfache Mehrheit XXIV 29.05.2009
Entschließung
Finanzwesen
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Banken, die im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes staatliche Unterstützung erhalten haben, sollen mindestens 4 % ihres aufgenommenen Kapitals an den FLAF abführen.
  • Die Abgabe darf die bereits bestehende Zinsbelastung von 9,3 % nicht überschreiten; maximal also die Hälfte dieser Rate kann für den FLAF verwendet werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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