Reform der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds

Zusammenfassung

Der Antrag will den Familienlastenausgleichsfonds wieder ausschließlich für Familienleistungen nutzen, indem er Geldflüsse zum Pensionssystem stoppt, die inflationsbedingte Unterbewertung im FLAG‑Gesetz korrigiert und einen Beitrag für kinderlose Arbeitnehmer einführt.
einfache Mehrheit XXIV 05.06.2009
Entschließung
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Die Überweisungen vom FLAF an das Pensionssystem (unter den Titeln „Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten“ und „Adoptions‑/Pflegeeltern“) sollen eingestellt werden, um die Zweckbindung des Fonds zu wahren.
  • Der Betrag von 690,39 Mio. € im § 39 Abs. 5 lit a soll inflationsbereinigt auf etwa 1,1–1,3 Mrd. € angehoben werden, damit der FLAF seine reale Kaufkraft behält.

Eingebracht von

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