Klare Trennung von politischen und gemeinnützigen Zwecken im Stiftungsrecht

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, in dem klar geregelt wird, dass die Verfolgung politischer Zwecke nicht als Förderung gemeinnütziger Zwecke im Stiftungsrecht gilt.
einfache Mehrheit XXIV 29.05.2009
Entschließung
Steuerwesen
Politische Partei
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert eine verbindliche Regelung, dass politische Zwecke nicht als gemeinnützig gelten dürfen.
  • Ziel ist die Verhinderung von Steuervergünstigungen für Stiftungen, die ausschließlich politischen Zwecken dienen.

Eingebracht von

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