Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass private Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ihre Aufwendungen für deren Erhalt als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen können, ähnlich wie Unternehmen bereits Abschreibungen nutzen dürfen.einfache Mehrheit XXIV 08.10.2009
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Privatpersonen können derzeit keine steuerlichen Sonderausgaben für Denkmalschutzmaßnahmen geltend machen, während Unternehmen Abschreibungen nutzen dürfen.
- Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der private Investitionen in den Denkmalschutz als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer anerkennt.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.