Steuerliche Begünstigung privater Denkmalschutzmaßnahmen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass private Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ihre Aufwendungen für deren Erhalt als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen können, ähnlich wie Unternehmen bereits Abschreibungen nutzen dürfen.
einfache Mehrheit XXIV 08.10.2009
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Privatpersonen können derzeit keine steuerlichen Sonderausgaben für Denkmalschutzmaßnahmen geltend machen, während Unternehmen Abschreibungen nutzen dürfen.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der private Investitionen in den Denkmalschutz als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer anerkennt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.