Novelle des Genossenschaftsgesetzes zur Stärkung der Mitgliederorientierung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Novelle des Genossenschaftsgesetzes, damit Genossenschaften ausschließlich den Mitgliedern dienen, keine Holding‑ oder Verbundfunktionen übernehmen und kartellrechtliche Befreiungen nur für reine Primärgenossenschaften gelten.
einfache Mehrheit XXIV 29.05.2009
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Genossenschaften dürfen ausschließlich mitgliederorientiert wirtschaften; Holding‑ oder Verbundfunktionen sind nicht mehr zulässig.
  • Kartellrechtliche Befreiungen gelten nur für reine Primärgenossenschaften, nicht für Verbund‑ oder Holdingstrukturen.

Eingebracht von

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