Versicherungspflicht für Lizenzgeber von GVO‑Futtermitteln

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass gentechnisch veränderte Futtermittel in Österreich nur dann verkauft werden dürfen, wenn die Lizenzgeber eine Versicherung für mögliche Folgeschäden nachweisen können, um den Anteil gentechnikfreier Futtermittel zu erhöhen.
einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll Maßnahmen ergreifen, damit gentechnisch manipulierte Futtermittel nur dann verkauft werden dürfen, wenn die Lizenzgeber eine Versicherung nachweisen können.
  • Ziel ist es, den Anteil gentechnikfreier Futtermittel zu erhöhen und die Einfuhr gentechnisch veränderter Futtermittel zu reduzieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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