Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass gentechnisch veränderte Futtermittel in Österreich nur dann verkauft werden dürfen, wenn die Lizenzgeber eine Versicherung für mögliche Folgeschäden nachweisen können, um den Anteil gentechnikfreier Futtermittel zu erhöhen.einfache Mehrheit XXIV 20.06.2013
Entschließung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll Maßnahmen ergreifen, damit gentechnisch manipulierte Futtermittel nur dann verkauft werden dürfen, wenn die Lizenzgeber eine Versicherung nachweisen können.
- Ziel ist es, den Anteil gentechnikfreier Futtermittel zu erhöhen und die Einfuhr gentechnisch veränderter Futtermittel zu reduzieren.
Eingebracht von
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.