Bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin für Inneres auf, das Ausbildungsentgelt für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung von 50,29 % eines V‑Klasse‑Gehaltssatzes auf 100 % der Verwendungsgruppe E2c zu erhöhen, weil die aktuelle Vergütung als zu niedrig gilt.
einfache Mehrheit XXIV 30.06.2011
Entschließung
Einkommen
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Schwerpunkte

  • Exekutivbedienstete werden während der Grundausbildung als Vertragsbedienstete mit einem Sondervertrag nach § 36 VBG 1948 beschäftigt.
  • Derzeit erhalten die Auszubildenden nur 50,29 % des Gehalts eines Beamten der Dienstklasse V, Stufe 2, was als zu gering bewertet wird.

Eingebracht von

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