Weiterbezug der Familienbeihilfe während EU‑Praktika

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend einen Gesetzentwurf vorlegt, damit die Familienbeihilfe auch während eines Praktikums in einem anderen EU‑Mitgliedstaat weiterbezogen werden kann.
einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Entschließung
Familienleistungsausgleich

Schwerpunkte

  • Derzeit besteht keine gesetzliche Grundlage, die den Bezug der Familienbeihilfe während eines EU‑Praktikums ermöglicht.
  • EU‑Praktika fördern Ausbildung, Sprachkenntnisse und berufliche Netzwerke und sollten daher als förderungswürdige Maßnahme anerkannt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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