Ausweitung des Einkommensvergleichszeitraums bei Witwen‑ und Witwerpensionen
abgestimmt am 18.05.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den Zeitraum, in dem das Einkommen des Verstorbenen mit dem des Hinterbliebenen verglichen wird, von zwei bzw. vier Jahren auf zehn Jahre auszuweiten. Ziel ist ein gerechterer Ausgleich von Einkommensschwankungen bei Witwen‑ und Witwerpensionen. Der Nationalrat soll den Bundesminister für Arbeit und Soziales auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
einfache MehrheitXXIV18.05.2011
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Derzeit werden die Einkünfte der letzten zwei Jahre (oder vier, wenn günstiger) des Verstorbenen für die Berechnung der Witwen‑ und Witwerpension herangezogen.
Der Antrag schlägt vor, den Vergleichszeitraum auf zehn Jahre zu verlängern – oder auf die kürzere Versicherungszeit, falls diese weniger als zehn Jahre beträgt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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