Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Einkommensobergrenze für die Mietzinsbeihilfe von 7.300 € auf 11.000 € zu erhöhen, um sie an das aktuelle steuerfreie Jahreseinkommen anzupassen. Der Bundesminister für Finanzen soll einen Gesetzentwurf vorlegen, und das Vorhaben wird dem Finanzausschuss zugewiesen.einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Entschließung
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Derzeit ist die Mietzinsbeihilfe nur für Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 7.300 € möglich (laut § 107 Abs. 6 EStG 1988).
- Der Antrag schlägt vor, die Einkommensobergrenze auf 11.000 € anzuheben, damit sie dem aktuellen steuerfreien Einkommen entspricht.
Eingebracht von
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