Anhebung der Einkommensobergrenze für die Mietzinsbeihilfe auf 11.000 €

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, die Einkommensobergrenze für die Mietzinsbeihilfe von 7.300 € auf 11.000 € zu erhöhen, um sie an das aktuelle steuerfreie Jahreseinkommen anzupassen. Der Bundesminister für Finanzen soll einen Gesetzentwurf vorlegen, und das Vorhaben wird dem Finanzausschuss zugewiesen.
einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Entschließung
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Derzeit ist die Mietzinsbeihilfe nur für Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 7.300 € möglich (laut § 107 Abs. 6 EStG 1988).
  • Der Antrag schlägt vor, die Einkommensobergrenze auf 11.000 € anzuheben, damit sie dem aktuellen steuerfreien Einkommen entspricht.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.