Verbesserung der Schweinehaltung – Anpassung der Tierhaltungsverordnung
abgestimmt am 09.07.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine umfassende Reform der Schweinehaltung in Österreich: Anpassung der Tierhaltungsverordnung an das Tierschutzgesetz, Verbot von Vollspaltenböden und Kastenständen, verpflichtende Einstreu, Verbot schmerzhafter Eingriffe ohne Narkose sowie Förderungen und Aufklärungskampagnen.
einfache MehrheitXXIV09.07.2010
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Die 1. Tierhaltungsverordnung (Anlage 5) soll an die Vorgaben des Tierschutzgesetzes angepasst werden, damit Bewegungsfreiheit, Platzangebot und Sozialkontakt den ethologischen Bedürfnissen der Schweine entsprechen.
Ein Verbot von Vollspaltenböden soll eingeführt werden, sodass Schweine künftig auf durchlässigen Böden mit ausreichend Platz gehalten werden müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.