Dienstfreistellung für Beamte in Freiwilligen Feuerwehren
abgestimmt am 07.12.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es öffentlichen Bediensteten, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind, erlaubt, für Feuerwehreinsätze dienstfrei gestellt zu werden, ohne dafür Urlaub oder Zeitausgleich zu nutzen.
einfache MehrheitXXIV07.12.2011
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, können während der Tagesausrückbereitschaft (07‑17 Uhr) nicht einsatzbereit sein, weil sie beruflich abwesend sind.
Nach den Landesfeuerwehrgesetzen dürfen Feuerwehrmitglieder nur Urlaub oder Zeitausgleich nutzen, um an Einsätzen teilzunehmen, was zu einem Verlust persönlicher Freizeit führt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.