Verpflichtende Teilverkabelung von 380‑kV‑Leitungen in sensiblen Gebieten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bei noch nicht realisierten 380‑kV‑Leitungen in sensiblen Bereichen Teilabschnitte unterirdisch zu verlegen und die entsprechenden Gesetze (Starkstromwege‑Gesetz, UVP‑G) zu novellieren.
einfache Mehrheit XXIV 01.09.2009
Entschließung
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll ihre Eigentümerrechte an Verbund/APG einsetzen, um bei allen noch nicht realisierten 380‑kV‑Leitungen Teilabschnitte unterirdisch zu verlegen.
  • Der Nationalrat fordert eine Novelle des Starkstromwege‑ und Starkstromwegegrundsatzgesetzes, um Nutzungskonflikte und Interessensausgleich als öffentliche Interessen zu verankern.

Eingebracht von

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