Einrichtung von Entschädigungsfonds für Heimatvertriebene in den Herkunftsländern

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag bittet die Bundesregierung, mit den ehemaligen Heimatstaaten der in Österreich aufgenommenen Heimatvertriebenen Verhandlungen aufzunehmen, um dort vergleichbare Entschädigungsfonds und Restitutionsregelungen zu schaffen.
einfache Mehrheit XXIV 01.09.2009
Entschließung
Internationale Beziehungen
völkerrechtliche Verantwortlichkeit

Schwerpunkte

  • Österreich fordert von den ehemaligen Heimatstaaten die Schaffung eines allgemeinen Entschädigungsfonds für Heimatvertriebene und deren Rechtsnachfolger.
  • Die Novelle zum Entschädigungsfondsgesetz, die seit dem 01.07.2009 gilt, bildet die rechtliche Grundlage für vergleichbare Fonds in anderen Ländern.

Eingebracht von

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