Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Bund, Länder und Gemeinden neue Schulden nur bis zu 0,35 % des BIP aufnehmen dürfen, mit Ausnahmen nur in besonderen Fällen wie Rezessionen oder nachhaltigen Zukunftsinvestitionen.einfache Mehrheit XXIV 08.10.2009
Entschließung
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Neuverschuldungen von Bund, Ländern und Gemeinden dürfen höchstens 0,35 % des BIP betragen.
- Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen wie Rezessionen oder nachhaltigen Zukunftsinvestitionen zulässig.
Eingebracht von
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