Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden auf 0,35 % des BIP

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass Bund, Länder und Gemeinden neue Schulden nur bis zu 0,35 % des BIP aufnehmen dürfen, mit Ausnahmen nur in besonderen Fällen wie Rezessionen oder nachhaltigen Zukunftsinvestitionen.
einfache Mehrheit XXIV 08.10.2009
Entschließung
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Neuverschuldungen von Bund, Ländern und Gemeinden dürfen höchstens 0,35 % des BIP betragen.
  • Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen wie Rezessionen oder nachhaltigen Zukunftsinvestitionen zulässig.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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