Bankgebühren für gesetzliche Leistungen abschaffen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt vom Finanzminister bis Ende 2009 eine Neuregelung des Bankwesengesetzes, die Banken verbietet, Gebühren für Leistungen zu erheben, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Die Antragsteller kritisieren, dass Kund*innen dadurch doppelt zahlen – über das Rettungspaket und erneut als Konsument*innen – und verweisen auf deutsche Rechtsprechung sowie EU‑Daten zu hohen Bankspesen.
einfache Mehrheit XXIV 25.11.2009
Entschließung
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Banken erheben Gebühren für Leistungen, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, etwa die Jahreskontomitteilung oder Gebühren bei Zinsanpassungen.
  • Durch diese Praxis zahlen Kund*innen doppelt: einmal über das Bankenrettungspaket als Steuerzahler*innen und erneut als Konsument*innen für dieselben Leistungen.

Eingebracht von

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