Zweckbindung von 20 % der Tabaksteuer für Prävention und Therapie

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass mindestens 20 % der Tabaksteuereinnahmen zweckgebunden für Tabakprävention und Rauchertherapie verwendet werden, um die hohen Gesundheits‑ und Sozialkosten des Rauchens zu reduzieren.
einfache Mehrheit XXIV 20.06.2012
Entschließung
Tabak
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Mindestens 20 % der Tabaksteuereinnahmen sollen zweckgebunden für Prävention und Rauchertherapie verwendet werden.
  • Der Antrag richtet sich an den Bundesminister für Gesundheit und den Bundesminister für Finanzen sowie an den Gesundheitsausschuss.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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