Verbot der Hälterung und Einführung von Betäubung bei Krustentieren

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot der Hälterung von Krustentieren und die verpflichtende Betäubung mit einem Elektroschock‑Gerät vor dem Kochen. Er beruft sich auf das Tierschutzgesetz und schlägt eine Änderung der Schlacht‑Verordnung vor.
einfache Mehrheit XXIV 09.04.2013
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Die aktuelle Praxis der Hälterung von Krustentieren verletzt die Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes.
  • Der Antrag fordert, dass die Schlacht‑Verordnung künftig eine verpflichtende Betäubung von Krustentieren vor dem Kochen vorschreibt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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