Umsetzung von Toleranz‑ und Ausnahmeregelungen für die Rinderhaltung in berg‑ und kleinbäuerlichen Betrieben
abgestimmt am 19.10.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Gesundheit auf, bis Ende 2009 Vollzugsanweisungen zu erlassen, die die vereinbarten Toleranz‑ und Ausnahmeregelungen zur Mindesthaltung von Rindern in berg‑ und kleinbäuerlichen Betrieben umsetzen und den Landesbehörden klare Richtlinien geben.
einfache MehrheitXXIV19.10.2011
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Gesundheit soll bis zum 31.12.2009 Vollzugsanweisungen erlassen, die die Toleranz‑ und Ausnahmeregelungen zur Rinderhaltung festlegen.
Die Vollzugsanweisungen müssen klare Richtlinien für die Landes‑Kontrollorgane enthalten, damit diese das Tierwohl umfassend beurteilen können.
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