Existenzminimum bei Unterhalts-Exekutionen schützen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass bei Pfändungen von Unterhaltsschulden das Existenzminimum nicht unterschritten wird und der Staat den nicht zahlbaren Teil übernimmt.
einfache Mehrheit XXIV 03.12.2008
Entschließung
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Derzeit erlaubt § 291b Exekutionsordnung, das Existenzminimum bei Unterhaltspflichten um 25 % zu unterschreiten – eine Regelung, die als unmenschlich kritisiert wird.
  • Der Antrag fordert, dass bei Pfändungen von Unterhaltsschulden das Existenzminimum überhaupt nicht unterschritten werden darf.

Eingebracht von

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