Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass bei Pfändungen von Unterhaltsschulden das Existenzminimum nicht unterschritten wird und der Staat den nicht zahlbaren Teil übernimmt.einfache Mehrheit XXIV 03.12.2008
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Derzeit erlaubt § 291b Exekutionsordnung, das Existenzminimum bei Unterhaltspflichten um 25 % zu unterschreiten – eine Regelung, die als unmenschlich kritisiert wird.
- Der Antrag fordert, dass bei Pfändungen von Unterhaltsschulden das Existenzminimum überhaupt nicht unterschritten werden darf.
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