Richtlinien für staatliche Informations‑ und Werbemaßnahmen
abgestimmt am 10.12.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Nutzung öffentlicher Mittel für Informations‑ und Werbemaßnahmen umzusetzen. Dabei sollen Ausgaben sparsam, zweckmäßig und eindeutig an die Regierungsarbeit gebunden sein, nicht parteipolitisch wirken und klare Grenzen zwischen Information und Werbung wahren.
einfache MehrheitXXIV10.12.2009
Entschließung
Exekutive
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Finanzierung von Informations‑ und Werbemaßnahmen ist aus dem Haushalt zulässig, wenn sie sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig sind und einen klaren Bezug zur Regierungsarbeit haben.
Die Inhalte müssen sich auf vergangene, aktuelle oder geplante Tätigkeiten der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts beziehen.
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