Verpflichtende radiologische Altersdiagnose bei zweifelhafter Minderjährigkeit im Asylverfahren
abgestimmt am 29.04.2011
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass bei behaupteter, aber zweifelhafter Minderjährigkeit von Asylsuchenden eine verpflichtende radiologische Untersuchung zur Altersbestimmung durchgeführt werden darf. Das Bundesministerium für Inneres soll dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorlegen, die diese Verpflichtung in das Fremden‑ und Asylrecht aufnimmt.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Entschließung
Flüchtling
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass bei zweifelhafter Minderjährigkeit von Asylsuchenden eine verpflichtende radiologische Untersuchung zur Altersdiagnose durchgeführt werden muss.
Das Strahlenschutzgesetz erlaubt nicht‑medizinische Anwendungen von ionisierender Strahlung, wenn ein Bundesgesetz dies ausdrücklich genehmigt – damit ist die verpflichtende Untersuchung rechtlich möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.