Einführung des Straftatbestands „Verschwindenlassen“ nach UN‑Konvention

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Ratifizierung der UN‑Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen und die Einführung eines entsprechenden Straftatbestands im österreichischen Strafgesetzbuch.
einfache Mehrheit XXIV 19.11.2009
Entschließung
Strafrecht
Menschenrechte
Vereinte Nationen

Schwerpunkte

  • Österreich soll die UN‑Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen ratifizieren und umsetzen.
  • Das Strafgesetzbuch muss einen eigenen Straftatbestand für das Verschwindenlassen erhalten, um solche Taten strafrechtlich verfolgen zu können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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