Verbot von Versicherungsdiskriminierung gegen Menschen mit Behinderung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Abschluss privater Versicherungen und sieht dafür Strafsanktionen für Versicherungsunternehmen vor.
einfache Mehrheit XXIV 11.12.2009
Entschließung
Versicherungswesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) hat bereits ein Diskriminierungsverbot, das aber nicht ausreichend wirksam ist.
  • Betroffene haben nach § 9 Abs. 1 BGStG Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigung, wenn sie diskriminiert werden.

Eingebracht von

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