Kostenwarnungen und Opt‑in‑Regelung für Jugend‑Handytarife

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt, dass Mobilfunkanbieter bei Jugendtarifen eine kostenlose Kostenwarnung einführen, sobald 90 % des Inklusivvolumens verbraucht sind, und kostenpflichtige Zusatzdienste nur nach ausdrücklicher Zustimmung (Opt‑in) aktivierbar machen.
einfache Mehrheit XXIV 07.10.2010
Entschließung
Preis
junger Mensch
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Einführung einer verpflichtenden, kostenlosen automatischen Kostenwarnung, die bei Erreichen von 90 % des im Tarif enthaltenen Leistungsumfangs aktiviert wird.
  • Kostenpflichtige Zusatzleistungen (Internet, MMS, Auslandsgespräche, kostenpflichtige SMS‑Bestätigungen) dürfen nur nach einer aktiven Zustimmung (Opt‑in) und mit klarer Information über die entstehenden Mehrkosten genutzt werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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