Einrichtung eines Banken‑Notfall‑Fonds

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass jede österreichische Bank jährlich 0,2 % ihrer Bilanzsumme in einen eigenen Notfall‑Fonds einzahlt, der vom Finanzminister verwaltet wird und im Krisenfall zur Stabilisierung der Bank sowie zur Kreditvergabe an KMU und Bauherren genutzt werden kann.
einfache Mehrheit XXIV 30.01.2010
Entschließung
Finanzwesen
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Jede in Österreich tätige Bank muss jährlich 0,2 % ihrer Bilanzsumme der Vorperiode in einen eigenen Notfall‑Fonds einzahlen.
  • Der Fonds wird vom Finanzminister auf einem Festgeldkonto der Republik Österreich verwaltet und mit etwa 1 % p.a. verzinst.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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