Bürgerinitiative zur Verfassungsprüfung von § 1 Abs. 2 Satz 4 PKG
abgestimmt am 29.01.2010
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert den Nationalrat auf, einen Antrag an das Verfassungsgericht zu stellen, um die Verfassungsmäßigkeit von § 1 Abs. 2 Satz 4 des Pensionskassengesetzes zu prüfen. Das Gesetz lässt Versicherte nicht gegen Fehlentwicklungen der Pensionskassen vorgehen und hat bereits zu Kürzungen von bis zu 45 % geführt.
einfache MehrheitXXIV29.01.2010
Andere
soziale Sicherheit
partizipative Demokratie
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt die Prüfung der Verfassungswidrigkeit von § 1 Abs. 2 Satz 4 des Pensionskassengesetzes, weil das Gesetz den Versicherten keine Möglichkeit lässt, gegen Fehlentwicklungen der Pensionskassen gerichtlich vorzugehen.
Rund 2 500 Betroffene haben bereits im Juni 2009 beim VfGH die Aufhebung des genannten Paragraphen beantragt, wurden jedoch zurückgewiesen, weil ein Zivilgerichtsverfahren vorausgegangen sein muss.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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