Absenkung des Mindestalters bei Familienzusammenführung von 21 auf 18 Jahre

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative will das Mindestalter für Ehegatten bei der Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen von 21 auf 18 Jahre senken, weil das aktuelle Alter Familien trennt und das Grundrecht auf Familienleben verletzt.
einfache Mehrheit XXIV 28.10.2013
Andere
Familie
partizipative Demokratie
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Derzeit gilt für beide Ehegatten das Mindestalters von 21 Jahren, das bei jüngeren Paaren Familiennachzug verhindert.
  • Die EU‑Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten einen Spielraum zu, sodass auch ein Mindestalter von 18 Jahren zulässig wäre.
Referenziert in
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