Bürgerinitiative zur Verfassungsänderung und Einführung eines Bundesrahmengesetzes für Kindergärten und Horte

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative will das Bundesverfassungsgesetz ändern, um Kindergärten und Horte in die Bundeskompetenz aufzunehmen, und fordert ein Bundesrahmengesetz mit Mindeststandards für diese Einrichtungen.
einfache Mehrheit XXIV 28.10.2013
Andere
Familie
Verfassung
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Der Antrag ergänzt Art. 12 B‑VG, sodass Kindergärten und Horte künftig zur Kompetenz des Bundes für Grundsatzgesetzgebung zählen.
  • Gleichzeitig wird Art. 14 geändert, sodass das Personalwesen weiterhin Ländersache bleibt.
Referenziert in
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