Zusammenfassung
Das Bundes‑Tiergesundheitsfondsgesetz richtet einen Fonds ein, der die Kosten für die Überwachung und Prävention von Tierkrankheiten trägt. Tierhalter von Wiederkäuern, Schweinen und Geflügel zahlen nach Größe ihres Betriebs Beiträge, während Bundes‑ und Landesmittel sowie EU‑Kofinanzierungen den Fonds ergänzen.einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Ein Bundes‑Tiergesundheitsfonds wird beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet, hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Gesundheitsminister vertreten.
- Der Fonds wird über Bundes‑ und Landeszuwendungen, Tierhalter‑Beiträge, EU‑Kofinanzierungen und sonstige Zuwendungen finanziert.
Dokumente (PDFs)
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