Einrichtung eines Bundes‑Tiergesundheitsfonds und Beitragspflicht für Tierhalter

Zusammenfassung

Das Bundes‑Tiergesundheitsfondsgesetz richtet einen Fonds ein, der die Kosten für die Überwachung und Prävention von Tierkrankheiten trägt. Tierhalter von Wiederkäuern, Schweinen und Geflügel zahlen nach Größe ihres Betriebs Beiträge, während Bundes‑ und Landesmittel sowie EU‑Kofinanzierungen den Fonds ergänzen.
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin

Schwerpunkte

  • Ein Bundes‑Tiergesundheitsfonds wird beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtet, hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Gesundheitsminister vertreten.
  • Der Fonds wird über Bundes‑ und Landeszuwendungen, Tierhalter‑Beiträge, EU‑Kofinanzierungen und sonstige Zuwendungen finanziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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