Änderungen des Wasserrechtsgesetzes 1959 – Stärkung des Umweltschutzes und Hochwasserrisikomanagement
abgestimmt am 01.03.2011
Zusammenfassung
Das Wasserrechtsgesetz wird stark erweitert: Es gibt ein höheres Schutzniveau, neue Vorgaben zum Stand der Technik mit möglichen befristeten Ausnahmen, verlängert die Bewilligungsdauer für Wasserentnahmen und führt ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement ein, das Gefahrenzonenplanungen, regionale Programme und öffentliche Beteiligung vorsieht.
einfache MehrheitXXIV01.03.2011
Gesetz
Europäische Union
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
Der Wortlaut "allgemeinen Schutzniveaus" wird zu "allgemein hohem Schutzniveau" geändert, um den Umweltschutz zu stärken.
Ein neuer Absatz verpflichtet die Einhaltung des Standes der Technik bei allen Wasserbenutzungen; bei nachweislich unvermeidbaren Kosten kann eine befristete Ausnahme mit Auflagen erteilt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.