Ratifikation des UNESCO‑Übereinkommens gegen Diskriminierung im Unterricht

Zusammenfassung

Österreich will das UNESCO‑Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen ratifizieren, um seine Menschenrechtsverpflichtungen zu stärken. Das Übereinkommen verbietet Diskriminierung im Bildungsbereich und ist mit österreichischem Recht sowie EU‑Recht vereinbar.
2/3 Mehrheit XXIV 21.01.2011
Andere
Bildung
internationales Abkommen
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Österreich soll das UNESCO‑Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen ratifizieren, weil es bereits mit nationalem Recht und EU‑Recht im Einklang steht.
  • Die bestehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Schulorganisationsgesetz) garantieren bereits die im Übereinkommen geforderten Grundsätze wie Schulpflicht und Schulgeldfreiheit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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