Zusammenfassung
Österreich will das UNESCO‑Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen ratifizieren, um seine Menschenrechtsverpflichtungen zu stärken. Das Übereinkommen verbietet Diskriminierung im Bildungsbereich und ist mit österreichischem Recht sowie EU‑Recht vereinbar.2/3 Mehrheit XXIV 21.01.2011
Andere
Bildung
internationales Abkommen
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Österreich soll das UNESCO‑Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen ratifizieren, weil es bereits mit nationalem Recht und EU‑Recht im Einklang steht.
- Die bestehenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Schulorganisationsgesetz) garantieren bereits die im Übereinkommen geforderten Grundsätze wie Schulpflicht und Schulgeldfreiheit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.