Erweiterung des Datenzugriffs für Strafverfolgungs‑ und Sicherheitsbehörden
abgestimmt am 28.04.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert die Strafprozessordnung und das Sicherheitspolizeigesetz, um den Behörden den Zugriff auf Stammdaten, Zugangsdaten und Vorratsdaten von Telekommunikationsanbietern zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Informations- und Kontrollpflichten für betroffene Personen und den Rechtsschutzbeauftragten eingeführt. Das Inkrafttreten ist für den 1. April 2012 vorgesehen.
einfache MehrheitXXIV28.04.2011
Gesetz
Strafrecht
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Ein neuer § 76a in der Strafprozessordnung verpflichtet Anbieter, auf Ersuchen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten Stammdaten eines Teilnehmers zu übermitteln, wenn ein konkreter Verdacht einer Straftat vorliegt.
Der Begriff „Vorratsdaten“ wird als eigenständige Auskunftskategorie eingeführt, sodass Behörden historische Verkehrsdaten von Anbietern anfordern können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.