Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 – Integration, neue Aufenthaltstitel und erweiterte Rückkehr‑/Ausweisungsregelungen
namentlich
abgestimmt am 29.04.2011
Zusammenfassung
Das FrÄG 2011 ändert das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Grundversorgungsgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz. Es führt neue Aufenthaltstitel (Rot‑Weiß‑Rot‑Karte, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus, Blaue Karte EU) ein, verknüpft deren Erteilung mit dem Nachweis von Deutschkenntnissen (Integrationsvereinbarung, Module 1 und 2), schafft den Integrationsbeirat und legt fest, dass der Bund 50 % der Kosten für Integrationskurse übernimmt. Terminologie wird von „gemeinschaftsrechtlich“ zu „unionsrechtlich“ geändert; zahlreiche Bestimmungen zu Rückkehr‑, Ausweisungs‑ und Aufenthaltsverboten werden präzisiert. Das Gesetz trat am 1. Juli 2011 in Kraft.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
namentliche Abstimmung
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Die Integrationsvereinbarung wird eingeführt; Modul 1 verlangt elementare Deutschkenntnisse, Modul 2 vertiefte Sprachkenntnisse – beide müssen innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt werden.
Neue Aufenthaltstitel werden geschaffen: Rot‑Weiß‑Rot‑Karte, Rot‑Weiß‑Rot‑Karte plus und Blaue Karte EU. Sie werden nur erteilt, wenn das Modul 1 der Integrationsvereinbarung erfüllt ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.