CEEPUS III – Internationales Hochschulkooperationsabkommen
abgestimmt am 28.04.2011
Zusammenfassung
Das CEEPUS‑III‑Übereinkommen fördert die akademische Mobilität und Zusammenarbeit zwischen 14 mittel‑, ost‑ und südosteuropäischen Ländern durch Vollstipendien, Joint‑Degree‑Programme und ein gemeinsames Ministerkomitee. Österreich finanziert das Generalsekretariat und die Stipendien, das Programm läuft von 2011 bis 2018 mit möglicher Verlängerung.
einfache MehrheitXXIV28.04.2011
Andere
Hochschulausbildung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ziel des Übereinkommens ist die Förderung von akademischer Mobilität und Zusammenarbeit in Hochschulbildung und Forschung, insbesondere durch Joint‑Degree‑ und Doktoratsprogramme.
Die Stipendien sind Vollstipendien, die Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Laborgebühren und Versicherung abdecken und inflationsgeschützt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.