Novelle des Schulunterrichtsgesetzes – erweiterte Schulleitungsaufgaben & Fremdsprachenregelung
abgestimmt am 29.04.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Schulunterrichtsgesetz: Der Hinweis auf Aufnahmeschulvoraussetzungen wird gestrichen, Latein wird um die zweite lebende Fremdsprache erweitert und die Aufgaben der Schulleitung werden detailliert festgelegt. Zusätzlich werden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Der bisherige Paragraph 28 Abs. 2, der die sechs‑wöchige Information von Schülerinnen und Schülern über fehlende Aufnahmeschulvoraussetzungen regelte, wird gestrichen, weil er mit der Aufnahmsvoraussetzungs‑Verordnung kollidiert.
In § 28 Abs. 3 Z 1 wird das Fach „Latein“ um die Formulierung „Latein/Zweite lebende Fremdsprache“ erweitert, sodass beide Fächer gleich behandelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.