Erweiterung der Mitverwendung von Landeslehrkräften an Bundesschulen
abgestimmt am 29.04.2011
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert die Möglichkeit, dass Landeslehrkräfte an Bundesschulen eingesetzt werden – jetzt auch für sonstige Unterrichtsfächer – und führt die vorübergehende Nutzung von Berufsschullehrpersonen aus anderen Bundesländern ein. Die Regelungen gelten ab dem 1. September 2011 und verursachen keine zusätzlichen Kosten.
einfache MehrheitXXIV29.04.2011
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Mitverwendung von Landeslehrkräften wird auf alle Unterrichtstätigkeiten an Bundesschulen ausgeweitet, nicht mehr nur auf Sonderpädagogik.
Die bereits bestehende Möglichkeit, Landeslehrkräfte für die Betreuung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von körper‑ bzw. sinnesbehinderten Schülerinnen und Schülern einzusetzen, bleibt unverändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.