Anpassung des Nationalbank- und Finanzmarktaufsichtsgesetzes an die Bundesalleineigentümerschaft
abgestimmt am 08.07.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt das Nationalbankgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz an die Alleineigentümerschaft des Bundes über die Oesterreichische Nationalbank an, reduziert die Mitgliederzahl des Generalrates und erhöht die Kosten‑Erstattungsobergrenze für die FMA.
einfache MehrheitXXIV08.07.2011
Gesetz
Finanzwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz verankert die Rechtsverhältnisse der Oesterreichischen Nationalbank im AEUV und im ESZB/EZB‑Statut, wodurch die bisherige Bezugnahme auf den EG‑Vertrag ersetzt wird.
Das Grundkapital bleibt bei zwölf Millionen Euro und wird in 150 000 Stückaktien aufgeteilt; der Bund ist alleiniger Aktionär, dessen Rechte vom Finanzminister ausgeübt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.